Danach ist die Strasse auf den Luftbildern erst ab dem Jahr 1980 erkennbar. Es steht damit fest, dass die Detailerschliessungsstrasse "K.________" nach dem Inkrafttreten von Art. 78 BauG 1970 erstellt wurde. Den Akten lässt sich zudem entnehmen, dass die Strasse später geteert und spätestens im Jahr 2010, nachdem der Asphaltfeinbelag eingebaut wurde, ordnungsgemäss fertiggestellt wurde.11 Ab diesem Zeitpunkt ist die Erschliessungsstrasse "K.________" unabhängig vom Verhalten der 6 Baugesetz vom 7. Juni 1970 (BauG 1970) 7 VGE 2010/10 vom 10. Juni 2010, E. 3.4 8 BVR 2008 S. 332 E. 4.7; Aldo Zaugg/Peter Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, 3. Aufl.,