d) Vorliegend war die Detailerschliessungsstrasse "K.________" wohl ursprünglich als Privatstrasse erstellt worden. Dies erklärt, dass sie nach dem Grundbuch im Eigentum der betreffenden Privaten steht. Am Augenschein erläuterte Herr P.________, er realisierte mit seiner ortsansässigen Firma die Überbauung "K.________", die fragliche Detailerschliessungsstrasse bestehe seit ca. 20 bis 30 Jahren.9 Diese Aussage deckt sich mit den öffentlich zugänglichen Luftbildern des Bundesamts für Landestopografie swisstopo.10 Danach ist die Strasse auf den Luftbildern erst ab dem Jahr 1980 erkennbar.