2. Mit Eingabe vom 23. September 2014 ergänzte der Beschwerdegegner sein Projekt und reichte für das Unterschreiten des Strassenabstands ein Ausnahmegesuch nach Art. 81 SG1 ein. Das Vorhaben und die Ausnahme wurden am 2. und 9. Oktober 2014 im Simmentaler Anzeiger publiziert. Dagegen erhoben die Beschwerdeführer 4 und 5 und die Beschwerdeführenden 1 bis 3 je separat Einsprache. Mit Bauentscheid vom 23. Dezember 2014 erteilte die Gemeinde Lenk für das Vorhaben die Bau- und für das Unterschreiten des Strassenabstands die Ausnahmebewilligung.