Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Lenk, Gemeindeverwaltung, Rawilstrasse 22, 3775 Lenk im Simmental 2 betreffend die Verfügung der Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Lenk vom 23. Dezember 2014 (BauPro Nr. 2014-0028; Neubau gedeckter Autounterstand) I. Sachverhalt 1. Der Beschwerdegegner reichte am 15. Mai 2014 bei der Gemeinde Lenk ein Baugesuch ein für die Überdeckung eines bestehenden Parkplatzes auf Parzelle Lenk Grundbuchblatt Nr. J.________. Die Parzelle liegt in der Wohnzone W2a an der N.________Strasse 53 in der Gemeinde Lenk. Gegen das Bauvorhaben erhoben die Beschwerdeführer 4 und 5 Einsprache.