7 Parkplatzreglement der Einwohnergemeinde Saanen vom 22. Mai 1992, Änderung vom 1. Juli 1999. RA Nr. «D_DNI»/«D_DNJ»/«D_DNN» 7 Die Befreiung von der Parkplatzpflicht berechtigt den Beschwerdegegner nicht, auf der Liegenschaft der Beschwerdeführenden zu parkieren. Gegen allfälliges unbefugtes Parkieren stehen den Beschwerdeführenden rechtliche Möglichkeiten offen. Diese können jedoch nicht Gegenstand eines Baubewilligungsverfahrens sein. Die entsprechende Befürchtung der Beschwerdeführenden kann im vorliegenden Verfahren daher nicht zum Streitgegenstand erhoben werden. 6. Kosten