c) Da das Grundstück von Süden bzw. von der F.________strasse her erschlossen wird, müsste sich der Parkplatz auf dieser Seite befinden. Dort herrschen beengte Verhältnisse; zudem sind die gestalterischen Vorschriften zu beachten. Das Gesuch um Befreiung von der Parkplatzpflicht6 wurde insbesondere auch mit der Lage in der Dorfkernzone begründet; zudem befinde sich ein Parkhaus in unmittelbarer Nähe.