Das Baugesuch umfasst keine nordseitige Zufahrtsanlage. Mit dem angefochtenen Entscheid wird keine Bewilligung für die nordseitige Zufahrt erteilt. Soweit der Bauherr für die Bautätigkeit auf eine nordseitige Zufahrt angewiesen ist, wird er diese ausserhalb des vorliegenden Bauverfahrens sicherstellen müssen. Denkbar ist auch, dass für die Bauarbeiten ein Helikopter eingesetzt wird. Diesfalls sind die entsprechenden Auflagen der Gemeinde im angefochtenen Entscheid zu beachten. 4. Zweitwohnungsgesetz