c) Auf der Bauparzelle befindet sich ein Gebäude, das mit dem Ersatz- und Anbau ergänzt, also nicht abgebrochen werden soll. Das bestehende Gebäude wird südseitig von der F.________strasse aus erschlossen. Der Ersatzbau und der Anbau werden gemäss den Plänen5 vom bestehenden Gebäude aus zugänglich sein. Damit ist die nach den 3 Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV; BSG 721.1). 4 Schweizerisches Zivilgesetzbuch vom 10. Dezember 1907 (ZGB; SR 201). 5 Plan Grundrisse / Schnitte / Fassaden im Massstab 1:100 vom 25. Juni 2014, von der Gemeinde Saanen