Die Einhaltung der Zweitwohnungsvorschriften sei zu prüfen. Schliesslich bezweifeln die Beschwerdeführenden, dass die Befreiung von der Parkplatzpflicht unter Einforderung einer Ersatzabgabe korrekt ist. 3. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Der Beschwerdegegner beantragt sinngemäss die Abweisung der Beschwerde. Auch die Gemeinde Saanen ersucht in ihrer Stellungnahme um Abweisung der Beschwerde. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen.