2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 15. Juni 2015 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragen die Aufhebung der Baubewilligung vom 12. Mai 2015 und die Erteilung des Bauabschlags. Eventuell sei die Sache an die Vorinstanz zurückzuweisen, um weitere Abklärungen zu treffen. Zur Begründung machen sie geltend, das Bauvorhaben bringe Immissionen und Beeinträchtigungen für die Belichtung und Entlüftung ihrer Liegenschaft mit sich und habe einen negativen Einfluss auf deren Nutzung. Das Baugrundstück sei ungenügend erschlossen. Die Einhaltung der Zweitwohnungsvorschriften sei zu prüfen.