Sofern keine festen baulichen Installationen vorhanden sind, kann der Windschutz mit mobilen Einrichtungen (z.B. Netze, mindestens 80% winddicht) hergestellt werden. Die Oberkante des Windschutzes muss mindestens 2,5 cm über Boden liegen, die gelagerten Haufen dürfen die Oberkante des Windschutzes nicht überragen. Es ist darauf zu achten, dass die Lücke zwischen Boden und Windschutz möglichst klein gehalten wird. 5) Die mobilen Windschutzeinrichtungen sollen im Normalfall unmittelbar nach Ende der Arbeiten auf dem Kompostplatz installiert werden.