2. Ziffer 4.1.1 des Gesamtentscheids des Regierungsstatthalteramtes Bern-Mittelland vom 12. Mai 2015 wird von Amtes wegen mit dem Wortlaut der Nebenbestimmungen ergänzt: 1) Die Anlieferung erfolgt an maximal 3 Tagen pro Woche. Ausser dem Aussortieren von Fremdmaterial und grobem Holz wird das Grüngut nicht weiter bearbeitet. 2) Der Abtransport findet einmal pro Woche statt. Im Normalfall wird das Grüngut am Tag der letzten Lieferung weggebracht. 3) Die Bearbeitung des Materials vor der Kompostierung erfolgt mit einem Mischwagen (kein Einsatz eines Schredders).