Gemäss elektronischem Auszug aus dem Handelsregister18 hat die im Jahr 2002 gegründete I.________GmbH Sitz an der Wohnadresse des Beschwerdegegners 2. Die Beschwerdegegner sind zusammen mit einer weiteren Person gleichen Nachnamens einzige Gesellschafter, beide Beschwerdegegner fungieren zudem als Geschäftsführer. Die I.________GmbH wird somit durch die Beschwerdegegner, d.h. die Landwirte dominiert und geführt. Der Umstand, dass die Beschwerdegegner die Kompostieranlage im Kleid einer juristischen Person betreiben, hat deshalb keinen Einfluss auf die Zonenkonformität. Im Übrigen können nach Art. 2 LBV auch juristische Personen