c) Die Beschwerdeführer rügen, effektiv werde die Kompostieranlage nicht durch die Beschwerdegegner betrieben, sondern durch die Firma I.________GmbH. Im Baugesuch waren die Beschwerdegegner als Baugesuchsteller genannt. Im gleichzeitig eingereichten Ausnahmegesuch nach Art. 24 ff. RPG legten sie dar, dass sie die Kompostierung mit der Firma I.________GmbH durchführten.17 Der Name der Betreiberfirma war im vorinstanzlichen Verfahren somit bekannt. Gemäss elektronischem Auszug aus dem Handelsregister18 hat die im Jahr 2002 gegründete I.________GmbH Sitz an der Wohnadresse des Beschwerdegegners 2.