Die Feldrandkompostierung erfolgt lokal und dient zur Düngung der eigenen Felder. Das Bauvorhaben entspricht somit den Voraussetzungen des ARE an eine zonenkonforme Feldrandkompostierung. Die Vorinstanz hat sich im Entscheid mit den Geruchsimmissionen auseinandergesetzt und bei den Nebenbestimmungen die Massnahmen verbindlich erklärt, die im Geruchsgutachten der K.________GmbH vom 1. Oktober 201414 in Ziffer 5 vorgeschlagen wurden. Da es sich um Vorschläge aus einem privaten Gutachten handelt und unter Ziffer 5 des Geruchsgutachtens noch weitere Textpassagen stehen, wäre wünschbar gewesen, dass diese Auflagen im Entscheid einzeln aufgeführt worden wären.