51% des Kompostes müssen auf den Feldern und Wiesen innerhalb dieses Rayons verteilt werden. Als ortsüblicher Bewirtschaftungsbereich wird in Anlehnung an Art. 21 BGBB10 i.V.m. Art. 10 und 12 LBV11 und Art. 24 GschV12 von einer Distanz von 6 bis 15 km ausgegangen. Die Grenze der Zonenkonformität ist überschritten, wenn pro Jahr mehr als 5'000 t Grüngut verarbeitet werden.