Das Bundesamt für Raumentwicklung ARE hat in einem Merkblatt definiert, unter welchen Voraussetzungen eine Anlage für eine bäuerliche Feldrandkompostierung in der Landwirtschaftszone als zonenkonform gilt.9 Demnach sollen die Anlagen nach dem raumplanerischen Konzentrationsprinzip hofnah errichtet werden. Entweder müssen sie benötigt werden, um die auf dem Betrieb anfallende Biomasse stofflich zu verwerten. Oder der erzeugte Kompost muss für den betreffenden Landwirtschaftsbetrieb benötigt werden. Das Grüngut muss zu mehr als der Hälfte aus dem ortsüblichen Bewirtschaftungsbereich stammen;