3. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet4, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Das Regierungsstatthalteramt Bern- Mittelland verzichtet gemäss Schreiben vom 22. Juni 2015 auf eine förmliche Vernehmlassung. Die Beschwerdegegner beantragen mit Beschwerdeantwort vom 30. Juni 2015, die Beschwerde sei abzuweisen, soweit darauf einzutreten sei. Das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) schliesst mit Eingabe vom 3. Juli 2015 auf Abweisung der Beschwerde. Die Gemeinde äussert sich mit Stellungnahme vom 29. Juli 2015, ohne einen Antrag zu stellen.