c) Das Baugrundstück befindet sich im Ortsbildgestaltungsbereich von Interlaken. Nach Art. 511 GBR11 bezwecken die Ortsbildgestaltungsbereiche die Erhaltung, die Gestaltung und die behutsame Erneuerung der für das Ortsbild prägenden Elemente, Merkmale und Strukturen. Im Gemeindebaureglement ist zu dieser Vorschrift ein Kommentar des Gemeinderates eingefügt. Nach diesem haben sich innerhalb von Ortsbildgestaltungsbereichen alle baulichen Massnahmen bezüglich Stellung, Volumen und Gestaltung (Fassaden, Materialisierung, Dach, Aussenräume etc.) gut ins Ortsbild und in die Umgebung einzufügen.