Die Gemeinde Interlaken stellt sich in ihrer Stellungnahme vom 22. Juni 2015 auf den Standpunkt, mit der Vollverglasung lägen nun keine Balkone mehr vor, sondern ein Erker, d.h. ein über mehrere Geschosse reichender Vorbau. Damit liege eine baubewilligungspflichtige Fassadenänderung vor. Der Beschwerdegegner fügt an, dass sich mit der Verglasung der Wohnraum vergrössere, da die Balkone nunmehr ganzjährig und wetterunabhängig benutzt werden könnten.