2. Am 13. Juni 1990 erteilte die Gemeinde Interlaken dem Beschwerdeführer eine kleine Baubewilligung, um die bestehenden Balkone auf der Nordwestseite des Gebäudes zu vergrössern. Die vergrösserten Balkone verfügten vorne und seitlich über eine Brüstung aus Kunststoff und Glas. Vorne war zudem eine textile Roll-Markise angebracht. 3. Im September 2014 entfernte der Beschwerdeführer Teile der Brüstungen sowie die Markisen. Neu wurden die Balkone vorne und an den Seiten mit Sicherheitsglas versehen, so dass sie nun vollständig eingefasst sind.