"Sie werden aufgefordert, das Scheunentor innerhalb von 6 Monaten seit der Bauabschlag in Rechtskraft erwachsen ist, in den ursprünglichen Zustand (Holzflügeltor) zu versetzen. Die Montage eines Mehrflügel- bzw. Falttores ist ebenfalls möglich. Es ist eine entsprechende Ausführungsskizze zur Genehmigung einzureichen." Im Übrigen wird der Bauabschlag mit Wiederherstellungsverfügung der Gemeinde Grossaffoltern vom 30. April 2015 bestätigt.