j) Mit der Option eines Mehrflügel- oder Falttores hat die Gemeinde dem Beschwerdeführer ein milderes Mittel als die Erstellung eines zweiflügligen Holztores, wie es früher bestand, angeboten. Zudem hat sie signalisiert, dass auch Lösungen für eine bessere Belichtung möglich sind. Es liegt am Beschwerdeführer, der Gemeinde ein genehmigungsfähiges Projekt vorzulegen. Nach dem Gesagten erweist sich die Wiederherstellungsmassnahme als verhältnismässig. 7. Vorinstanzliche Kosten