Demnach stehen Lösungen für die Ausgestaltung eines Flügeltores zur Verfügung, bei denen die Toreinfahrt nur minimal verschmälert würde. Die Befahrbarkeit der Scheune ist auch damit gewährleistet. Eine zeitgemässe Bewirtschaftung wird nicht verunmöglicht, selbst wenn das Futter auf ein kleineres Fahrzeug umgeladen oder mit dem Mischwagen vor dem Stall deponiert werden müsste. 31 Protokoll des Augenscheins vom 6. Oktober 2015, S. 6, 7 32 Vgl. Fotodokumentation des früheren Zustandes, Vorakten Beilagenregister 2 33 Vgl. Fotos Nr. 10, 12, 13, 21, Augenschein vom 6. Oktober 2015 RA Nr. 110/2015/75 15