dass sie den "ursprünglichen" Charakter absichtlich nicht näher definiert habe, um dem Beschwerdeführer eine gewisse Freiheit zu gewähren. So sei auch ein vertikal hälftig geteiltes Flügeltor möglich, damit der Flügel zurückklappbar wäre. Der Gemeinde sei wichtig, dass das Tor aus Holz bestehe. Ein Sektionaltor sei aber nicht akzeptierbar.25 Die Gemeinde verlangt somit nicht die Anfertigung eines historischen Tors, sondern nur ein Flügeltor aus Holz, wobei sie dem Beschwerdeführer bei der technischen Ausgestaltung gewisse Freiheiten einräumen will. Die angefochtene Verfügung ist der Klarheit halber von Amtes wegen mit der Art und Materialisierung des Tors zu präzisieren.