Der Beschwerdeführer erklärte, dass er bei einer Plombierung im offenen Zustand Strohballen aufschichten oder eine Plastikplane anbringen müsste.20 Dies wäre unter dem Aspekt des Ortsbildschutzes keine befriedigende Lösung. Zudem würde ein solcher Witterungsschutz die Befahrbarkeit der Scheune wohl erheblich einschränken.