d) Ein Bauvorhaben muss den anwendbaren Bestimmungen entsprechen, damit es bewilligt werden kann (Art. 2 BauG). Ob das Tor aus Sicht des Beschwerdeführers für eine rationelle Bewirtschaftung oder für den Lichteinfall im Stall erforderlich ist, spielt bei der 16 Vgl. auch Protokoll des Augenscheins vom 6. Oktober 2015, S. 3 und 5 17 Vgl. Fotos Nr. 4 und 5 (mit Traktor in der Toreinfahrt), Augenschein vom 6. Oktober 2015 RA Nr. 110/2015/75 8 Bewilligungsfähigkeit keine Rolle. Diese Aspekte sind bei der Frage der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands zu behandeln. 4. Auflagen