Das Sektionaltor hat Industriecharakter und stellt bei einem alten Bauernhaus ein fremdartiges Element dar. Die Umgebung ist geprägt von Riegelhäusern und alten Bauernhäusern in Holzbauweise. Das Sektionaltor passt nicht in das gepflegte Ortsbild und wirkt in diesem wie ein Fremdkörper. Das montierte Sektionaltor verletzt Art. 24 Abs. 1 und 3 GBR. Zu Recht toleriert die Gemeinde ein solches Tor im Ortsbildschutzgebiet und in der Landwirtschaftszone nicht.