Neue und zeitgemässe Bauelemente seien nur bei Neubauten (z.B. beim Anbei eines Kubus an ein bestehendes Gebäude) möglich. Neubauten sollten sich bewusst von den bestehenden Bauten abheben und sich als neue, zeitgemässe Elemente ins Ortsbild einfügen. c) Der Beschwerdeführer bringt nichts vor, das diese Beurteilung in Frage stellen könnte. Er macht lediglich geltend, das Tor sei vom öffentlichen Raum aus kaum einsehbar, weshalb es nur ein geringes allfälliges Störungspotential habe. Während der Vegetationsdauer vom 1. Mai bis 31. Oktober stehe das Tor ohnehin dauerhaft offen und trete in dieser Zeit überhaupt nicht in Erscheinung.