Konstruktion und insbesondere aufgrund des gesamten Erscheinungsbildes, einen störenden Fremdkörper dar, der in keiner Weise ins landwirtschaftlich geprägte Ortsbild passe. Sie habe solche Tore bisher auch nicht bewilligt und befürchte eine unerwünschte Präjudizwirkung für spätere, gleichartige Fälle, wenn auf die Wiederherstellung des ursprünglichen Scheunentores verzichtet würde.16 Für die Gemeinde stelle ein Scheunentor mit Flügeltüren ein zentrales Element bei einem Bauernhaus dar. Neue und zeitgemässe Bauelemente seien nur bei Neubauten (z.B. beim Anbei eines Kubus an ein bestehendes Gebäude) möglich.