b) Die Gemeinde führte im Beschwerdeverfahren aus, die Wahrung des Ortsbildes sei für sie ein absolut zentrales Prinzip. Es sei ihr ein grosses Anliegen, dass die kommunale Vorschrift über den Ortsbildschutz konsequent und rechtsgleich eingehalten werde. Bei Bauvorhaben im Ortsbildschutzperimeter ziehe die Baubewilligungsbehörde in der Regel den Berner Heimatschutz bei, dessen Stellungnahme im Baubewilligungsverfahren einen hohen Stellenwert zukomme. Ein Sektionaltor stelle als Ganzes, d.h. hinsichtlich seiner