Subsubeventualiter: Es sei dem Beschwerdeführer die nachträgliche Baubewilligung für den bereits durchgeführten Umbau des Tennstors mit der Auflage, das Tennstor bei vollständig geöffneter Position durch die Behörde plombieren zu lassen, zu erteilen. Subsubsubeventualiter: Es sei auf die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands betreffend das Tennstor zu verzichten. 3. Es sei festzustellen, dass Ziffer 1 (soweit nicht das Tennstor betreffend), Ziffer 6 und Ziffer 7 der Verfügung der Vorinstanz vom 30. April 2015 (…) in Rechtskraft erwachsen sind.