Subeventualiter: Es sei dem Beschwerdeführer die nachträgliche Baubewilligung für den bereits durchgeführten Umbau des Tennstors mit der Auflage, das Tennstor auf dessen äusseren Oberfläche (mit Ausnahme der Fenster) optisch mit Holz zu verkleiden, zu erteilen. RA Nr. 110/2015/75 3