2. Dem Beschwerdeführer sei für den bereits durchgeführten Umbau des Tennstors des Bauernhauses (…) die nachträgliche Baubewilligung zu erteilen. Eventualiter: Es sei dem Beschwerdeführer die nachträgliche Baubewilligung für den bereits durchgeführten Umbau des Tennstors mit der Auflage, das Tennstor jeweils vom 1. Mai bis zum 31. Oktober vollständig geöffnet zu halten, zu erteilen.