Mit Verfügung vom 30. April 2015 erteilte die Gemeinde dem nachträglichen Baugesuch den Bauabschlag (Ziffer 1). Für die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes verfügte sie Folgendes: 2. Auf die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes wird mit Ausnahme des Scheunentors verzichtet. 3. Sie werden aufgefordert, das Scheunentor innerhalb von 6 Monaten seit der Bauabschlag in Rechtskraft erwachsen ist, in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Die Montage eines Mehrflügel- bzw. eines Falttores ist ebenfalls möglich. Es ist eine entsprechende Ausführungsskizze zur Genehmigung einzureichen.