I. Sachverhalt 1. Der Beschwerdeführer hat bei seinem Bauernhaus ohne Baubewilligung innen und aussen tiefgreifende Umbauarbeiten vorgenommen und bei der Scheune (Tenne) ein metallenes Sektionaltor montiert. Der Bauernhof liegt innerhalb des Ortsbildschutzperimeters von Ammerzwil und in der Landwirtschaftszone (Grossaffoltern Gbbl. Nr. C.________). Im Rahmen des Wiederherstellungsverfahrens reichte der Beschwerdeführer ein nachträgliches Baugesuch für diese Änderungen ein. RA Nr. 110/2015/75 2