ENTSCHEID DER BAU-, VERKEHRS- UND ENERGIEDIREKTION Das Verwaltungsgericht hat eine gegen diesen Entscheid erhobene Beschwerde abgewiesen (VGE 2016/30 vom 22.6.2016). RA Nr. 110/2015/75 Bern, 16. Dezember 2015 in der Beschwerdesache zwischen Herrn A.________ vertreten durch Herrn Fürsprecher B.________ und Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Grossaffoltern, handelnd durch den Gemeinderat, Dorfstrasse 41, 3257 Grossaffoltern betreffend die Verfügung der Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Grossaffoltern vom 30. April 2015 (4.301 - 2014/19; Scheunentor)