Der Beschwerdeführer bringt vor, die Hangstabilität sei gefährdet. Der Beschwerdegegner hat zu dieser Frage im Baubewilligungsverfahren ein Gutachten der GEOTEST AG eingereicht, das zum Schluss kommt, die Stabilität des Hangs werde verbessert. Der Beschwerdeführer setzt sich mit diesem Gutachten nicht auseinander. Das Gutachten ist plausibel; es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass es nicht korrekt sein könnte. Das Bauvorhaben beeinträchtigt die Hangstabilität nicht. 3. Durchgangsverkehr und Lärm