Energiedirektion (OrV BVE; BSG 152.221.191). 2 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721). 3 (A.________strasse 4). Dieses grenzt im Nordwesten an das Baugrundstück. Der Beschwerdeführer ist zudem mit seiner Einsprache gegen das geplante Bauvorhaben im Baubewilligungsverfahren vor der Gemeinde unterlegen und durch den vorinstanzlichen Bauentscheid beschwert. Er hat ein schutzwürdiges Interesse an dessen Aufhebung oder Änderung. Er ist deshalb befugt Beschwerde zu führen.