Durch den Bau und den Betrieb des Schwimmbades entstünden zudem übermässige Lärmimmissionen und mehr Durchgangsverkehr. Zudem bringt er vor, der Bezug von Quellwasser beeinträchtige die Frischwasserversorgung seines Grundstücks. 3. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Akten ein. Sowohl der Beschwerdegegner in seiner Beschwerdeantwort vom 16. Juni 2015 als auch die Gemeinde in ihrer Stellungnahme vom 19. Juni 2015 beantragen die Abweisung der Beschwerde. Der Beschwerdeführer übergab dem Rechtsamt persönlich verschiedene Unterlagen. Diese wurden ihm mit Einschreiben vom 28. Juli 2015 wieder retourniert.