a) Die Beschwerdeführenden legen dar, dass das Bauprojekt die Erstellung von vier Parkplätzen vorsehe. Dies liege zwar innerhalb der gesetzlichen Bandbreite. Jedoch seien vier Parkplätze offensichtlich ungenügend. Die Beschwerdeführenden befürchten, dass Besucher der Schulanlage auf ihren Parkplatz ausweichen könnten.