Der Berner Heimatschutz stellt in seinem Bericht klar, dass er eine solche Bauweise ohne die besonderen Umstände des vorliegenden Falles nicht gutheissen könnte. Es ist aber zu berücksichtigen, dass die projektierte Baute am Dorfrand liegt, wobei die vorhandene Turnhalle zwischen den Bauvorhaben und den in der Dorfzone bzw. im Ortsbildschutzperimeter gelegenen Gebäuden steht. Der Blickkontakt zwischen diesen Gebäuden und der projektierten Baute wird dadurch teilweise abgeschirmt. Die ästhetische Störwirkung ist geringer, als wenn sich die Baute im Dorfkern bzw. zwischen ästhetisch besonders geschützten Gebäuden befinden würde.