h) Beim Entscheid über die Gewährung einer Ausnahme sind schliesslich auch Art und Mass der verlangten Abweichung zu berücksichtigen. Es ist unbestritten, dass sich die projektierte Baute mit den vorgegebenen Standardelementen (Rahmen, Füllungen, Dachkränze und Befensterungselemente) und dem Flachdach nicht auf ästhetisch befriedigende Weise in die Umgebung einfügt. Der Berner Heimatschutz stellt in seinem Bericht klar, dass er eine solche Bauweise ohne die besonderen Umstände des vorliegenden Falles nicht gutheissen könnte.