Projekt realisiert würde. Vielmehr müsste wohl das Projekt einer Zentralisierung der Schulinfrastruktur aufgegeben und die bisherige Struktur weitergeführt werden, obwohl bedeutsame pädagogische und sicherheitsbezogene Gründe dagegen sprechen. Gegen die ästhetischen Vorschriften sind somit nicht reine Wirtschaftlichkeitsüberlegungen aufzuwiegen, sondern auch solche der qualitativ guten Bildung und der Sicherheit. Dass diese Aspekte als gewichtig zu werten sind, wurde bereits dargelegt. Die Bewilligung einer Ausnahme von den ästhetischen Schutzvorschriften ist daher trotz der gebotenen Zurückhaltung möglich, weil gewichtige Interessen für eine Ausnahme sprechen.