Die aufwendigere und teurere Schaffung einer permanenten, unflexiblen Infrastruktur erscheint angesichts der ungewissen Zukunft nicht sinnvoll. Entsprechend wäre sie auch aus politischen Gründen nicht realisierbar, wie der Beschwerdegegner überzeugend darlegt. Eine Ablehnung der vorgeschlagenen Bauweise würde demnach nicht dazu führen, dass stattdessen ein aufwändigeres und weniger flexibles, ästhetisch jedoch ansprechenderes 12 Zaugg/Ludwig, a.a.O., Art. 26-27 N. 4. 14