Gemeint ist denn auch offenbar nicht eine Befristung im technischen Sinne. Vielmehr geht es darum, dem Umstand Rechnung zu tragen, dass eine Prognose über die künftige Entwicklung der Schülerzahlen im heutigen Zeitpunkt schwierig ist. Darin liegt der Grund, dass der Beschwerdegegner sich für die projektierte Bauart entschieden hat, die vergleichsweise kostengünstig ist und mit relativ geringem Aufwand in den Dimensionen angepasst oder gänzlich wieder entfernt werden kann. Die aufwendigere und teurere Schaffung einer permanenten, unflexiblen Infrastruktur erscheint angesichts der ungewissen Zukunft nicht sinnvoll.