Die Bauherrschaft hat sich jedoch vorliegend nicht aus rein finanziellen Gründen für eine kostengünstige, jedoch ästhetisch wenig ansprechende Bauweise entschieden. Ausschlaggebend war vielmehr, dass eine Prognose über die künftige Entwicklung der Schülerzahlen schwierig ist. Im angefochtenen Entscheid ist von einer "befristeten Lösung" die Rede. Bei näherer Betrachtung zeigt sich jedoch, dass diese Wortwahl in die Irre führen kann. Die Vorinstanz betont in ihrer Vernehmlassung, dass eine Befristung der Bewilligung nicht sinnvoll sei. Gemeint ist denn auch offenbar nicht eine Befristung im technischen Sinne.