Das Interesse an einem geordneten und qualitativ guten Unterricht und an der Sicherheit der Schulkinder ist gewichtig. Es handelt sich nicht um ein individuelles Interesse der Bauherrschaft, sondern um ein öffentliches Interesse von grosser Bedeutung. Der Sichtweise der Beschwerdeführenden, wonach der unbefriedigende Status Quo weitergeführt werden sollte, bis sich die Führung einer Schule für die Gemeinden gänzlich 13