In jedem der drei Schulhäuser sei jeweils nur eine Lehrkraft tätig. Falls diese wegen eines unvorhergesehenen Ereignisses (bspw. Behinderung auf dem Arbeitsweg; medizinischer Notfall bei einem Kind) nicht bei der Klasse sein kann, seien die Kinder unbeaufsichtigt. Zudem seien bei nur einer Lehrkraft gewisse Unterrichtsmethoden erschwert; das gelte namentlich für den differenzierten Unterricht, bei dem die Schüler einer Klasse individuell oder in kleineren Gruppen nach verschiedenen 12