Bezüglich der Überschreitung der Gebäudelänge berücksichtigte die Vorinstanz zudem, dass sich die Gebäudemasse aus den kantonalen Anforderungen an die Raum- bzw. Klassenzimmergrösse im Zusammenhang mit der Bauart als Raumsystem ergeben. Die entsprechende Ausnahmebewilligung wurde daher ebenfalls gewährt.